ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

13PUNKT4 | Büro für Digitalisierung e.U.

 

Stand: März 2021


1. Allgemeines

1.1.   Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und 13PUNKT4 | Büro für Digitalisierung e.U., im Weiteren 13PUNKT4 genannt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2.   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3.   Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von 13PUNKT4 ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4.   Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Umfang des Beratungsauftrages

2.1.   Der Umfang des konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2.   13PUNKT4 ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

 

3. Pflichten des Kunden

3.1.   Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2.   Der Kunde wird 13PUNKT4 auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren, sofern diese für die Erfüllung des Beratungsauftrages von Relevanz sind.

3.3.   Der Kunde sorgt dafür, dass 13PUNKT4 auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht, jedoch spätestens vier Wochen nach Vertragsabschluss, vorgelegt werden und 13PUNKT4 von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von 13PUNKT4 bekannt werden.

3.4.   Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (13PUNKT4 | Büro für Digitalisierung) von dieser informiert werden.

 

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1.   Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2.   Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit von beauftragten Dritten und Mitarbeiter von 13PUNKT4 zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

5. Berichterstattung

5.1.   13PUNKT4 verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Kunden Bericht zu erstatten.

5.2.   Den Schlussbericht erhält der Kunde in angemessener Zeit, d.h. vier bis sechs Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3.   13PUNKT4 ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1.   Die Urheberrechte an den von 13PUNKT4 und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei 13PUNKT4. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von 13PUNKT4 zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von 13PUNKT4 – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2.   Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt 13PUNKT4 zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

7. Gewährleistung

7.1.   13PUNKT4 ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. 13PUNKT4 wird den Kunden hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2.   Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

8. Haftung / Schadenersatz

8.1.   13PUNKT4 haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von 13PUNKT4 beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2.   Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3.   Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von 13PUNKT4 zurückzuführen ist.

8.4.   Sofern 13PUNKT4 das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt 13PUNKT4 diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1.   13PUNKT4 verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die es über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält.

9.2.   Weiters verpflichtet sich 13PUNKT4, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3.   13PUNKT4 ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen es sich bedient, entbunden. 13PUNKT4 hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4.   Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5.   13PUNKT4 ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet 13PUNKT4 Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

9.6.   13PUNKT4 hat im Rahmen des Beratungsauftrages die datenschutzrechtliche Rolle eines Auftragsverarbeiters inne, sofern für die Erbringung der beauftragten Leistung personenbezogene Daten verarbeitet werden.

 

10. Honorar & Zahlungsbedingungen

10.1. Bei Auftragserteilung sind vom Kunden 50% der Angebotssumme als Vorauszahlung an 13PUNKT4 zu leisten.

10.2. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch 13PUNKT4 fällig und ist dieses vom Kunden sofort und ohne Abzug nach Rechnungserhalt zu bezahlen.

10.3. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält 13PUNKT4 den vom Kunden geschuldeten Teilbetrag des vereinbarten Honorars.

10.4. 13PUNKT4 ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen.

10.5. 13PUNKT4 wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.6. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung durch 13PUNKT4 vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.

10.7. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch 13PUNKT4, so behält 13PUNKT4 den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 33 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist 13PUNKT4 von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1. 13PUNKT4 ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch 13PUNKT4 ausdrücklich einverstanden.

 

12. Vertragslaufzeit

12.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
  • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von 13PUNKT4 weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von 13PUNKT4 eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

 

13. Schlussbestimmungen

13.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Sitz von 13PUNKT4. Für Streitigkeiten ist das Landesgericht Salzburg zuständig.

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